Grundsatz:

Pachten kann man einen Kleingarten prinzipiell nur, wenn vorher eine Mitgliedschaft bei dem jeweiligen Kleingartenverein eingegangen wird. Jeder Kleingartenpächter ist also gleichzeitig auch Vereinsmitglied. Sollte man seine Parzelle aufgeben und danach auch nicht mehr Mitglied im Verein sein wollen, muss eine zweite Kündigung folgen, mit der die Mitgliedschaft im Verein beendet wird.

 

Ablauf:

  • Schriftliche Kündigung mit Einhaltung der Fristen gem. aktueller Satzung               
  • Der neue Mitglied stellt einen Antrag zur Mitgliedschaft im Verein
    • Bei positivem Bescheid kann der Garten an das neue Mitglied verkauft werden, dabei ist Kaufvertrag dem Vorstand vorzulegen.
  • Es erfolgt ein neuer Pachtvertrag.

Erst nach erfolgten Pachtvertragsabschluss und Zahlung der Sicherheitsleistung/Kaution hat der neue Pächter das Betretungsrecht und kann in seinem Garten sich bestätigen.

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